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Hygienekonzept
Hygienekonzept Harmonika-Club Dettingen
beraten und beschlossen in der Vorstandssitzung am 2. November 2021
Ergänzung am 6. Dezember hinzugefügt
Vorwort
Aus der CoronaVO der Landes Baden-Württemberg wurde für die Amateurmusik von den Musikverbänden
ein Musterhygienekonzept erstellt und gilt seit 20.10.2021.
Jeder Verein muss ein solches Konzept haben und es muss umgesetzt werden.
Alle Regelungen verstehen sich eigentlich von selbst, wenn jeder darauf achtet sich und andere
zu schützen. Damit sich jeder Musiker sicher fühlen kann, bitte die Abstands-, Hygiene-, Masken-
und Lüftungsregelungen beachten.
Vorbemerkung
1. Ulrich Benzel wird zum Hygienebeauftragten bestellt. Ihm ist einmal vor der ersten persönlichen
Probe/Veranstaltung der Impf- oder Genesenennachweis zu zeigen. Er überprüft die Daten mit der
CovPassCheck-App. Er führt eine Namensliste von denen, die ihm den Nachweis einmal gezeigt haben.
2. Jeder der an Proben/Veranstaltungen teilnimmt, muss sich an das
Hygienekonzept halten, das jeder in digitaler oder auf Wunsch in schriftlicher Form bekommt. Das
Hygienekonzept kann auf unseren Webseiten eingesehen werden.
3. Bei jeder Probe/Veranstaltung wird jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste eingetragen
und diese Listen werden mindestens 4 Wochen aufbewahrt. Diese Liste führen die musikalischen
Leiter der Gruppe.
Teilnahme an Proben/Veranstaltungen
1. Nur symptomfreie Personen dürfen teilnehmen.
2. Geimpfte und genesene Personen, bei denen die Bescheinigung vollständig vorliegt, dürfen teilnehmen.
3. Andere Personen müssen sich testen. Sie dürfen in der Basisstufe einen für Laien zugelassenen
Schnelltest für jede Probe/Veranstaltung neu an sich selbst durchführen. Nur bei negativem
Testergebnis ist eine Teilnahme zulässig. Hier geht man im HC von einer verbindlichen
Eigenverantwortung aus. In der Warnstufe muss es ein PCR-Test sein, in der Alarmstufe
ist eine Teilnahme nicht zulässig.
4. Nicht geimpfte Kinder dürfen teilnehmen, wenn ihr Test in der Schule am Tag selbst
oder am Vortrag negativ war.
Verhaltensregelungen
1. Beim Betreten des Gebäudes ist eine medizinische Maske bis zum Musikerplatz
(OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Gleiches gilt beim Probenende.
Wer seine Maske vergessen hat, holt sich eine aus dem Vorratslager.
Eine neue einzeln verpackte Maske ist beim folgenden Termin wieder zum Vorrat hinzuzufügen.
2. Die Hände sollten direkt vor oder nach Betreten des Probenraumes/Gebäudes gewaschen
oder desinfiziert werden.
3. Wenn es die räumliche Situation zulässt, ist weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern
einzuhalten, sonst sind Masken zu tragen.
4. Beim Musizieren in geschlossenen Räumen ist regelmäßig durch die musikalischen
Leiter zu lüften.
Ergänzung Alarmstufe II
In der Alarmstufe II gilt bei Proben/Veranstaltungen die Regelung 2Gplus.
Das bedeutet: Ein tagesaktueller negativer Schnell- oder PCR-Test muss vorhanden sein.
Ausnahmen von der 2Gplus-Regel gelten für:
1. Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
2. Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt
Beim mitgeführten Test und bei beiden Ausnahmen geht man im HC von einer verbindlichen Eigenverantwortung aus.
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